Schenkung des Eigenheims an die Nachkommen – Auswirkungen auf die Ergänzungsleistunge
Sachverhalt & Ausgangslage
n. Die lebzeitige Übertragung des Eigenheims auf die Nachkommen kann aus erbrechtlichen oder familiären Gründen sinnvoll erscheinen. Insbesondere bei älteren Eigenheimbesitzern stellt sich jedoch die Frage, welche Auswirkungen eine solche Schenkung auf einen späteren Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben kann. Dass die Schenkung in jedem Fall nach 10 Jahren verjährt und bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen folglich nicht mehr zu berücksichtigen sei, ist nämlich ein blosser Irrglaube. Trotz Relativierung dieser zu absoluten Annahme zeigen die nachfolgenden Ausführungen, dass sich eine frühzeitige Überschreibung auf die Nachkommen in den meisten Fällen dennoch lohnt.
Rechtliche Einordnung & massgebende Vorgaben
Bei Grundstückgeschäften und im Sachenrecht (ZGB / OR / NG BE) sind neben der öffentlichen Beurkundung des Hauptvertrags sämtliche Vorfragen anhand des Grundbuchauszugs zu klären. Dazu gehören Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte (Register- und Papierschuldbriefe), gesetzliche und vertragliche Vorkaufsrechte sowie Bewilligungspflichten nach dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) oder dem BewG (Lex Koller).
Konkrete Anforderungen für Vertragsgestaltung & Vollzug
Vor der öffentlichen Beurkundung eines Grundstückgeschäfts nach ZGB / OR / NG BE sind der aktuelle Grundbuchauszug, bestehende Dienstbarkeitsprotokolle, Reglemente bei Stockwerkeigentum sowie der Pfandrechts- und Finanzierungsstatus im Detail zu prüfen. Allfällige gesetzliche oder vertragliche Vorkaufsrechte sowie Bewilligungspflichten (BGBB / BewG) müssen vor dem Grundbuchvollzug rechtsgültig geklärt sein.
Bedeutung für die Praxis
Bei Grundstückgeschäften empfiehlt es sich, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte sowie allfällige öffentlich-rechtliche Bewilligungspflichten frühzeitig anhand eines aktuellen Grundbuchauszugs zu prüfen.