Erbrecht

Damit Ihr Wille zählt und der Familienfrieden bleibt. Wir regeln Ihren Nachlass rechtssicher – von Testament und Erbvertrag bis zur Testamentsvollstreckung.

Das Wichtigste in Kürze

Das Erbrecht regelt, wer Ihr Vermögen erhält, wenn Sie nicht mehr sind. Ohne Regelung gilt das Gesetz – und das entspricht selten den modernen Lebensrealitäten.

Sicherheit schaffen

Mit einem Testament oder Erbvertrag verhindern Sie Streit und sichern Ihre Liebsten ab – besonders unverheiratete Partner.

Individuelle Lösungen

Patchwork-Familien, Konkubinat oder kinderlose Ehepaare benötigen massgeschneiderte Regelungen, da das Gesetz sie oft benachteiligt.

Klarheit & Form

Formfehler machen Testamente ungültig. Wir sorgen für rechtssichere Formulierungen und die korrekte öffentliche Beurkundung.

Schnelle Abwicklung

Im Todesfall kümmern wir uns um Erbenscheine, Inventare und die Erbteilung, damit die Erben entlastet sind.

Gesetzliche Erbfolge vs. Regelung beim Notar

Ohne Regelung (Gesetz)

  • Konkubinat: Partner erben gesetzlich 0 %.
  • Ehepaare mit Kindern: Ehepartner teilt das Erbe 50 / 50 mit den Kindern.
  • Ehepaare ohne Kinder: Eltern oder Geschwister erben automatisch 25 % mit.

Mit Testament oder Erbvertrag

  • Meistbegünstigung: Überlebender Ehepartner erhält die gesamte Errungenschaft oder Nutzniessung am Haus.
  • 50 % freie Quote: Pflichtteil der Kinder beträgt nur noch 1/2 (Eltern 0 %).
  • Klare Teilung: Verhindert Erbstreit und Zwangsverkauf des Eigenheims.

Hilfe im Todesfall: Unsere 3 Erbgang-Pakete

Paket Einfach

Aufnahme des gesetzlichen Nachlass-/Steuerinventars und Einreichung beim Regierungsstatthalteramt.

Erbgang anmelden

Paket Standard

Zusätzlich inkl. Testamentseröffnung, Einholen der Bankbelege (mit Vollmacht) und Erbenschein.

Erbgang anmelden

Paket Komplex

Komplette Entlastung inkl. Erbschaftsliquidation, Erbteilungsvertrag, Hausbesuchen und Steuererklärung.

Erbgang anmelden

Alle Leistungen im Erbrecht

Das Testament ist der Klassiker der Nachlassplanung. Sie können es handschriftlich verfassen oder öffentlich beurkunden lassen. Das öffentliche Testament bietet höchste Sicherheit: Es wird von uns geprüft, beurkundet und sicher verwahrt. So stellen Sie sicher, dass es nicht verschwindet, unleserlich ist oder aufgrund von Formfehlern angefochten wird.

Im Testament können Sie Erben einsetzen, Vermächtnisse ausrichten (z.B. einen bestimmten Geldbetrag an eine Person) oder Teilungsvorschriften erlassen ("Meine Tochter erhält das Haus").

Der Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben. Er bietet mehr Spielraum als ein Testament, erfordert aber das Einverständnis aller Beteiligten. Typische Anwendungsfälle sind der Erbverzicht von Kindern zugunsten des überlebenden Elternteils oder die gegenseitige Meistbegünstigung von Ehegatten. Ein Erbvertrag muss zwingend öffentlich beurkundet werden.

Viele Eltern möchten ihren Kindern schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen, etwa zur Finanzierung von Wohneigentum. Solche Zuwendungen gelten oft als Erbvorbezug und müssen später ausgeglichen werden. Um Streit unter Geschwistern zu vermeiden, regeln wir in einem Schenkungsvertrag klar, ob und zu welchem Wert eine Anrechnung erfolgen soll (Ausgleichungspflicht).

Nach dem Tod bilden alle Erben eine Erbengemeinschaft. Sie können nur gemeinsam entscheiden. Das führt oft zu Blockaden. Wir unterstützen Erbengemeinschaften als neutrale Urkundsperson bei der Erbteilung. Wir erstellen den Erbteilungsvertrag, der genau festhält, wer welche Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Wertsachen) erhält und wer wen auszahlen muss.

Als Willensvollstrecker setzen wir Ihren letzten Willen durch. Wir entlasten die Trauerfamilie von bürokratischen Aufgaben: Wir kündigen Verträge, bezahlen Rechnungen, erstellen die Steuererklärung per Todestag, verwalten das Vermögen und führen schliesslich die Erbteilung durch. Eine professionelle Willensvollstreckung vermeidet Konflikte und sorgt für eine speditive Abwicklung.

Im Kanton Bern muss in der Regel nach jedem Todesfall ein Steuerinventar erstellt werden. Dies dient der Veranlagung der Erbschaftssteuer. Der Notar ist für die Erstellung des Steuer-, Erbschafts- oder öffentlichen Inventars zuständig. Er holt die notwendigen Informationen und Belege ein und reicht alles fristgerecht bei den Behörden ein.

Ein Erbschaftsinventar wird erstellt, wenn z.B. ein Erbe minderjährig oder ohne Vertretung dauernd abwesend ist. Zudem kann dies auch ein Erbe oder die Erwachsenenschutzbehörde verlangen. Wichtig zu wissen ist beim Erbschaftsinventar, dass die Ausschlagungsfrist von 3 Monaten erst nach der Erstellung des Inventars beginnt. Beim Steuerinventar beginnt die Ausschlagungsfrist mit der Kenntnisnahme des Todesfalls. Dies gibt den Erben die Gelegenheit, eine fundierte Entscheidung anhand des Inventars zu treffen.

Der Erbenschein ist der "Legitimationsausweis" der Erben. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen ihn, bevor sie Zugriff auf Konten gewähren oder Immobilien umschreiben. Im Kanton Bern erstellt der Notar den Erbenschein. Er ermittelt die gesetzliche Erbfolge und berücksichtigt dabei evtl. vorhandene Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge).

Wenn unklar ist, ob der Verstorbene Schulden hatte, kann ein öffentliches Inventar verlangt werden. Dabei werden Gläubiger öffentlich im Amtsblatt aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Versäumt ein Gläubiger diese Frist, kann er die Forderung (mit Ausnahmen) später nicht mehr geltend machen. Das schützt Erben vor der Haftung für unbekannte Schulden.

Die Kosten für notarielle Dienstleistungen im Erbrecht sind im Kanton Bern durch die Gebührenverordnung geregelt. Sie hängen oft von der Art des Geschäfts, dem Zeitaufwand oder dem Vermögenswert ab.

Wir legen grossen Wert auf Kostentransparenz. Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um eine erste Einschätzung der anfallenden Gebühren für Testamente, Erbverträge und mehr zu erhalten.

Checkliste: Das sollten Sie vorbereiten

Für eine effiziente Beratung im Erbrecht helfen uns folgende Unterlagen:

Personenstand

Familienausweis (früher Familienbüchlein) und Ausweis über den registrierten Familienstand.

Erben

Liste der Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister).

Vermögen

Grobe Übersicht über Aktiven (Immobilien, Bankwerte) und Schulden.

Vorherige Verfügungen

Alte Testamente oder Erbverträge (falls vorhanden).

Frequently Asked Questions

Answers to the most important questions regarding our notary services.