Hausübergabe & Schenkung: Verschenktes Vermögen (oder ein Erbvorbezug unter Marktwert) wird bei der EL weiter angerechnet und reduziert sich erst ab dem 2. Jahr um CHF 10'000.– pro Jahr. Übernommene Hypotheken sowie Wohnrecht/Nutzniessung mindern den Verzichtsbetrag.