Sachenrecht Häusermann + Partner Art. 682 ZGB

Mit- oder Gesamteigentum, das ist hier die Frage

2 Min. Lesezeit Quelle: Häusermann + Partner · Notare & Rechtsanwälte Bern Originalquelle ↗

Sachverhalt & Ausgangslage

Eine Vermieterschaft plant die teilweise Sanierung der Mietsache und des Gebäudes, in welchem sich diese befindet. Ein Verbleib der Mieterschaft in der Mietsache während der Sanierung ist technisch möglich, womit eine Sanierungskündigung vermieden werden kann. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen kur-zen Überblick darüber geben, welche Rechte der Vermieterschaft in diesem Zusammenhang zustehen und mit welchen Forderungen sie seitens der Mieterschaft konfrontiert werden kann.

Rechtliche Einordnung & massgebende Vorgaben

Bei Grundstückgeschäften und im Sachenrecht (ZGB / OR / NG BE) sind neben der öffentlichen Beurkundung des Hauptvertrags sämtliche Vorfragen anhand des Grundbuchauszugs zu klären. Dazu gehören Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte (Register- und Papierschuldbriefe), gesetzliche und vertragliche Vorkaufsrechte sowie Bewilligungspflichten nach dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) oder dem BewG (Lex Koller).

Konkrete Anforderungen für Vertragsgestaltung & Vollzug

Vor der öffentlichen Beurkundung eines Grundstückgeschäfts unter Berücksichtigung von Art. 682 ZGB (ZGB / OR / NG BE) sind der aktuelle Grundbuchauszug, bestehende Dienstbarkeitsprotokolle, Reglemente bei Stockwerkeigentum sowie der Pfandrechts- und Finanzierungsstatus im Detail zu prüfen. Allfällige gesetzliche oder vertragliche Vorkaufsrechte sowie Bewilligungspflichten (BGBB / BewG) müssen vor dem Grundbuchvollzug rechtsgültig geklärt sein.

Rechtliche Einordnung & massgebende Vorgaben

Bei Grundstückgeschäften und im Sachenrecht (ZGB / OR / NG BE) sind neben der öffentlichen Beurkundung des Hauptvertrags sämtliche Vorfragen anhand des Grundbuchauszugs zu klären. Dazu gehören Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte (Register- und Papierschuldbriefe), gesetzliche und vertragliche Vorkaufsrechte sowie Bewilligungspflichten nach dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) oder dem BewG (Lex Koller).

Konkrete Anforderungen für Vertragsgestaltung & Vollzug

Vor der öffentlichen Beurkundung eines Grundstückgeschäfts unter Berücksichtigung von Art. 682 ZGB (ZGB / OR / NG BE) sind der aktuelle Grundbuchauszug, bestehende Dienstbarkeitsprotokolle, Reglemente bei Stockwerkeigentum sowie der Pfandrechts- und Finanzierungsstatus im Detail zu prüfen. Allfällige gesetzliche oder vertragliche Vorkaufsrechte sowie Bewilligungspflichten (BGBB / BewG) müssen vor dem Grundbuchvollzug rechtsgültig geklärt sein.

Gesetzesartikel: ZGB / OR / NG BE
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Bei Grundstückgeschäften empfiehlt es sich, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte sowie allfällige öffentlich-rechtliche Bewilligungspflichten frühzeitig anhand eines aktuellen Grundbuchauszugs zu prüfen.

Quelle Häusermann + Partner · Notare & Rechtsanwälte Bern
Referenz Art. 682 ZGB
Datum 13.10.2026

Profilbild
Bewertung:
Optional
Noch keine Kommentare vorhanden — stellen Sie gerne die erste Frage oder teilen Sie Ihre Einschätzung.