Warum brauche ich ein öffentliches Inventar?
Erben heisst nicht nur Vermögen erhalten, sondern oft auch Schulden übernehmen. Das Schweizer Erbrecht ist hier streng: Wer eine Erbschaft annimmt, haftet solidarisch und unbeschränkt – also auch mit dem eigenen, privaten Ersparten – für alle offenen Rechnungen, Kredite und Hypotheken des Verstorbenen.
Wenn Sie vermuten, dass der Verstorbene überschuldet war oder die finanziellen Verhältnisse völlig unklar sind (z.B. bei Unternehmern oder Personen mit unübersichtlichen Geschäften), ist Vorsicht geboten. Das öffentliche Inventar ist Ihr "Rettungsanker": Es verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie sich entscheiden.