Phase 1: Die ersten Schritte (Siegelung)
Nach der Bestattung kehrt oft erst die bürokratische Realität ein. Meist nimmt die Gemeinde (Siegelungsbeamter) Kontakt auf, um ein erstes Protokoll (Siegelungsprotokoll) aufzunehmen. Hier wird grob festgestellt, wer die Erben sind und ob Vermögen da ist.
Sie können das Sigrist Notariat als Ihren gewünschten Inventarnotar einsetzen. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen wir die Federführung: Wir prüfen die rechtliche Situation umfassend und leiten alle notwendigen Schritte ein, um sicherzustellen, dass sämtliche Fristen strikt gewahrt bleiben.