Das Problem: Ein Nachlass ohne "Besitzer"
Normalerweise treten Erben sofort nach dem Tod in die Fusstapfen des Verstorbenen. Was aber, wenn niemand da ist? Wenn der Verstorbene keine bekannten Verwandten hatte? Oder wenn alle bekannten Erben die Erbschaft ausschlagen? Dann droht ein rechtliches und tatsächliches Vakuum: Rechnungen stapeln sich, das Haus ist unbewohnt, Einbrechern wird Tür und Tor geöffnet.
In solchen Fällen ordnet die Behörde eine Erbschaftsverwaltung an. Sie dient als "Notbremse", um das Vermögen zu schützen, bis klar ist, an wen es geht.