Was ist ein Erbschaftsinventar?
Das Erbschaftsinventar (auch Sicherungsinventar genannt, Art. 553 ZGB) ist eine Massnahme zur Sicherung des Nachlasses. Es wird angeordnet, um zu verhindern, dass Vermögenswerte entzogen werden oder Unklarheit über den Bestand herrscht.
Alle Inventararten dienen primär einem fiskalischen Zweck. Es wird ermittelt, ob zu lebzeiten richtig versteuert wurde. Das Erbschaftsinventar verfolgt aber auch einen Sicherungszweck. Es soll vermieden werden, dass Nachlassvermögen verschwindet, da meist hilfsbedürftige Erben (minderjährig, dauernd abwesend oder bevormundet) vorhanden sind.