Beurkundung Bernischer Notar BN Praxis · GebV BE

Notariatsgebühren bei kombinierten Urkunden

2 Min. Lesezeit Quelle: Verband bernischer Notare (VbN) · Der Bernische Notar (BN) & notitia Originalquelle ↗
Kurzfassung

Werden mehrere Rechtsgeschäfte (z.B. Parzellierung, Dienstbarkeit und Kaufvertrag) in einer einzigen öffentlichen Urkunde kombiniert, wird jedes Hauptgeschäft transparent ausgewiesen und der Rahmentarif nach Aufwand bemessen.

Transparenz bei der Gebührenbemessung im Kanton Bern

Der Verband bernischer Notare (VbN) beleuchtet die korrekte Gebührenbemessung nach dem Gesetz und der Verordnung über die Notariatsgebühren im Kanton Bern (GebV BE), wenn in einer einzigen öffentlichen Urkunde mehrere Rechtsgeschäfte miteinander verbunden werden.

Vorteil kombinierter Beurkundungen für Klienten

Für jedes selbständige haupt- oder nebenrechtliche Rechtsgeschäft ist der gesetzliche Gebührenrahmen transparent auszuweisen; Synergien im Vorbereitungs- und Beurkundungsaufwand werden innerhalb des Rahmentarifs zugunsten der Klienten berücksichtigt.

Gesetzesartikel: Art. 39 NG BE GebV BE
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Werden mehrere Rechtsgeschäfte (z.B. Parzellierung, Dienstbarkeitsbegründung und Kaufvertrag) in einer einzigen öffentlichen Urkunde verbunden, bemisst sich die Notariatsgebühr im Kanton Bern innerhalb des gesetzlichen Rahmentarifs nach dem gesamten Zeitaufwand, der Bedeutung des Geschäfts und der übernommenen Verantwortung (Art. 46 NG BE i.V.m. GebV BE).

Quelle Verband bernischer Notare (VbN) · Der Bernische Notar (BN) & notitia
Referenz BN Praxis · GebV BE
Datum 20.02.2026

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