Beurkundung Häusermann + Partner Art. 169 ZGB

Willst du mich pacsen?

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Sachverhalt & Ausgangslage

Ende Mai 2026 wurde der Entwurf für den Pacs in die Vernehmlassung geschickt: Die partnerschaftliche Form zwischen Ehe und Konkubinat, ein sogenanntes «Konkubinat-Plus». Was ist darunter zu verstehen und lohnt sich das «pacsen»? Hier finden Sie eine Übersicht.

Rechtliche Einordnung & massgebende Vorgaben

Im Rahmen des bernischen Beurkundungsverfahrens (ZGB / OR / NG BE) kommt der strikten Einhaltung der gesetzlichen Form-, Ausstands-, Wahrheits- und Belehrungspflichten zentrale Bedeutung zu. Die Urkundsperson hat den wahren Willen der Beteiligten unparteiisch zu ermitteln, rechtliche Risiken frühzeitig offenzulegen und die Urkunde so abzufassen, dass ein reibungsloser Vollzug bei den Registerbehörden gewährleistet ist.

Konkrete Anforderungen für Vertragsgestaltung & Vollzug

Für die Durchführung des Beurkundungsverfahrens unter Berücksichtigung von Art. 169 ZGB (ZGB / OR / NG BE) empfiehlt sich eine frühzeitige Zusammenstellung sämtlicher Zivilstands-, Handlungsfähigkeits- und Vertretungsnachweise. Im Hauptverfahren wird die Urkunde den Beteiligten oder ihren ausgewiesenen Stellvertretern erläutert und nach gemeinsamer Bereinigung unterzeichnet, bevor die Anmeldung bei den zuständigen Registerbehörden (Grundbuchamt oder Handelsregisteramt) erfolgt.

Rechtliche Einordnung & massgebende Vorgaben

Im Rahmen des bernischen Beurkundungsverfahrens (ZGB / OR / NG BE) kommt der strikten Einhaltung der gesetzlichen Form-, Ausstands-, Wahrheits- und Belehrungspflichten zentrale Bedeutung zu. Die Urkundsperson hat den wahren Willen der Beteiligten unparteiisch zu ermitteln, rechtliche Risiken frühzeitig offenzulegen und die Urkunde so abzufassen, dass ein reibungsloser Vollzug bei den Registerbehörden gewährleistet ist.

Konkrete Anforderungen für Vertragsgestaltung & Vollzug

Für die Durchführung des Beurkundungsverfahrens unter Berücksichtigung von Art. 169 ZGB (ZGB / OR / NG BE) empfiehlt sich eine frühzeitige Zusammenstellung sämtlicher Zivilstands-, Handlungsfähigkeits- und Vertretungsnachweise. Im Hauptverfahren wird die Urkunde den Beteiligten oder ihren ausgewiesenen Stellvertretern erläutert und nach gemeinsamer Bereinigung unterzeichnet, bevor die Anmeldung bei den zuständigen Registerbehörden (Grundbuchamt oder Handelsregisteramt) erfolgt.

Gesetzesartikel: ZGB / OR / NG BE
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Bei öffentlich beurkundeten Rechtsgeschäften im Kanton Bern sind die gesetzlichen Form-, Prüfungs- und Belehrungsvorschriften (NG BE / GebV BE) bereits bei der Vertragsredaktion sorgfältig zu berücksichtigen.

Quelle Häusermann + Partner · Notare & Rechtsanwälte Bern
Referenz Art. 169 ZGB
Datum 09.09.2026

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