Tauschvertrag

Immobilientausch rechtssicher abwickeln.

Das Wichtigste in Kürze

Tauschvertrag: Grundstück gegen Grundstück. Eine elegante Lösung mit Tücken.

Win-Win

Ideal für Nachbarn (Grenzbereinigung) oder Landwirte (Arrondierung).

Effizienz

Zwei Handänderungen in einem einzigen Vertragswerk.

Steuern

Oft steuerlich privilegiert (Ersatzbeschaffung, Realersatz).

Ausgleich

Wir regeln allfällige Aufzahlungen ("Aufgeld") fair und sicher.

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Was ist ein Tauschvertrag?

Ein Tausch ist rechtlich gesehen ein "doppelter Kaufvertrag". Partei A gibt Grundstück 1 und erhält Grundstück 2. Partei B gibt Grundstück 2 und erhält Grundstück 1. Wenn die Werte nicht genau gleich sind, zahlt die eine Partei der anderen die Differenz (das sogenannte Aufgeld).

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Anwendungsfälle

  • Landwirtschaft: Die "Arrondierung". Bauer A und Bauer B tauschen weit verstreute Parzellen so, dass jeder am Ende ein grosses, zusammenhängendes Stück Land hat. Das spart Bewirtschaftungskosten.
  • Grenzbereinigung: Der Zaun steht seit 20 Jahren am falschen Ort. Die Nachbarn tauschen offiziell den betreffenden Streifen Land, damit die Grenze wieder stimmt.
  • Wohnungstausch: Sie wollen Ihre grosse Villa gegen die altersgerechte Wohnung Ihrer Eltern tauschen.
  • Baulandumlegung: Die Gemeinde tauscht mit Privaten, um Land für eine Strasse zu erhalten und gibt dafür Bauland.
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Steuern: Der entscheidende Punkt

Grundsätzlich löst jeder Tausch auf beiden Seiten Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern aus. Der Staat behandelt es wie zwei Verkäufe. Aber es gibt wichtige Ausnahmen:

  • Ersatzbeschaffung: Tauschen Sie Ihre selbstbewohnte Wohnung gegen eine andere selbstbewohnte Wohnung, wird die Gewinnsteuer oft aufgeschoben.
  • Landwirtschaftlicher Realersatz: Wer landwirtschaftliches Land gegen anderes landwirtschaftliches Land tauscht (zur besseren Bewirtschaftung), zahlt im Kanton Bern oft keine Handänderungssteuer und schiebt die Gewinnsteuer auf.
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Gewährleistung beim Tausch

Achtung: Beim Tausch haften Sie wie ein Verkäufer für das Grundstück, das Sie weggeben. Gleichzeitig müssen Sie das Grundstück, das Sie erhalten, gut prüfen (Altlasten, Mängel). Das Risiko ist also doppelt. Wir formulieren die Gewährleistungsbestimmungen sorgfältig.

Checkliste: Tausch

So vermeiden Sie Überraschungen:

1. Werte abgleichen

Sind die Objekte gleich viel wert? Falls nein: Aufgeld vereinbaren.

2. Steuern prüfen

Lassen Sie sich beraten, ob ein Steueraufschub (Ersatzbeschaffung) möglich ist.

3. Bank informieren

Stimmen die Banken dem Pfandtausch zu?

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen.