Wozu ein Vorvertrag?
Sie haben Ihr Traumhaus gefunden, aber die Bank braucht noch Zeit für die Hypothek? Oder der Verkäufer kann erst in einem Jahr ausziehen und will den definitiven Verkauf noch hinauszögern? Ein Handschlag oder eine "Reservationsvereinbarung" beim Makler ist zwar moralisch bindend, aber rechtlich bei Grundstücken oft wertlos. Wenn es hart auf hart kommt, können Sie sich nicht darauf berufen.
Wenn Sie wirkliche Sicherheit wollen, brauchen Sie einen öffentlich beurkundeten Kaufvorvertrag. Dieser verpflichtet beide Parteien rechtlich bindend, zu einem späteren Zeitpunkt den eigentlichen Kaufvertrag abzuschliessen.