Beurkundungsverfahren

Das öffentliche Beurkundungsverfahren ist der formelle Weg zu rechtssicheren Verträgen. Ob Grundstückkauf, Ehevertrag oder Gründungen: Als Ihr Notar in Thun sorgen wir dafür, dass alle Formvorschriften des Kantons Bern strikt eingehalten werden.

In dieser Kategorie erklären wir Ihnen den Ablauf einer Beurkundung – von der ersten Besprechung über die Entwurfserstellung bis hin zur feierlichen Unterzeichnung. Erfahren Sie, warum die öffentliche Urkunde der "Goldstandard" für Ihre Rechtssicherheit ist.

  • Beurkundung Stämpfli Verlag
    09.07.2026 Stämpfli Rechtsliteratur · ZGB/OR

    Berner Kommentar & Praxis: Aufklärungs- und Belehrungspflicht des Notars (Art. 35 NG BE)

    Die notarielle Belehrungs- und Beratungspflicht nach Art. 35 NG BE verpflichtet die Urkundsperson zur unparteiischen Ermittlung des ...